Vermietete Immobilie verkaufen –
so funktioniert es
Mietvertrag, Sperrfrist, Bewertung: Was Eigentümer wissen sollten, wenn das Haus oder die Wohnung beim Verkauf vermietet ist – sachlich erklärt.
„Kauf bricht nicht Miete“ – der Grundsatz des § 566 BGB
Die wichtigste Regel vorweg: Sie dürfen Ihre vermietete Immobilie jederzeit verkaufen – eine Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Der bestehende Mietvertrag bleibt vom Verkauf unberührt: Nach § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) tritt der Käufer automatisch in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein.
Konkret heißt das: Miethöhe, Kaution und Vertragslaufzeit gelten unverändert weiter, der Mieter muss nicht ausziehen, und der neue Eigentümer kann den Vertrag nicht allein wegen des Eigentümerwechsels kündigen. Für Sie als Verkäufer bedeutet das vor allem eines: Der Mietvertrag ist kein Hindernis – er bestimmt aber, welcher Käuferkreis infrage kommt.
Mietvertrag läuft weiter
Alle Konditionen – Miete, Kaution, Laufzeit – gehen unverändert auf den Käufer über.
Mieter bleiben wohnen
Der Eigentümerwechsel ist für den Mieter kein Kündigungsgrund – er muss nicht ausziehen.
Keine Zustimmung nötig
Der Verkauf ist ohne Einverständnis des Mieters möglich – der Vertrag wechselt einfach den Vermieter.
Kündigungssperrfrist: Was gilt nach dem Verkauf?
Käufer vermieteter Wohnungen fragen häufig, wann sie wegen Eigenbedarfs kündigen könnten. Hier greift eine gesetzliche Schutzregel: Wird vermieteter Wohnraum in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend verkauft, kann der Erwerber dem Mieter frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 3 Jahren wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen (§ 577a BGB). Die Bundesländer können diese Frist für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung auf bis zu 10 Jahre verlängern.
Zwei Punkte sind für Verkäufer wichtig: Erstens betrifft die Sperrfrist die Kündigungsmöglichkeiten des Käufers, nicht Ihre Verkäuflichkeit – verkaufen dürfen Sie unabhängig davon. Zweitens hat der Mieter beim erstmaligen Verkauf einer in Wohneigentum umgewandelten, vermieteten Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Für einen Direktankäufer, der die Immobilie als Kapitalanlage mit bestehendem Mietverhältnis übernimmt, spielen Eigenbedarf und Sperrfrist dagegen keine Rolle.
Hinweis: Neutrale Sachinformation, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall – etwa bei Umwandlung oder Vorkaufsrecht – empfiehlt sich rechtliche Begleitung.
Bewertung: vermietet vs. bezugsfrei
Einfamilienhaus & Eigentumswohnung
Vermietete Einfamilienhäuser und Wohnungen erzielen am Markt häufig weniger als vergleichbare bezugsfreie Objekte. Der Grund: Selbstnutzer – die größte Käufergruppe – scheiden weitgehend aus, weil sie nicht einziehen können. Wie groß der Abschlag ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie die aktuelle Miete im Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete liegt, wie der Vertrag gestaltet ist und in welchem Zustand sich das Objekt befindet.
Mehrfamilienhaus
Beim Mehrfamilienhaus ist Vermietung der Normalfall – hier ist ein laufender Mietvertrag kein Nachteil, sondern die Grundlage der Bewertung. Gerechnet wird nach dem Ertragswertverfahren: Stabile, nachweisbare Mieteinnahmen stützen den Kaufpreis. Leerstand und deutlich unter Markt liegende Mieten drücken ihn dagegen.
Was Ihre vermietete Immobilie konkret wert ist, klären wir mit einer kostenlosen Erstbewertung – auf Basis der Mietverträge, der aktuellen Marktpreise im Kreis Lippe und des Objektzustands.
Direktverkauf: Wir kaufen mit laufenden Mietverträgen
TR Immobilien kauft vermietete Häuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser mit bestehenden Mietverhältnissen – als Direktkäufer übernehmen wir die Mietverträge nach § 566 BGB, Ihre Mieter bleiben einfach wohnen. Das hat für Verkäufer praktische Vorteile:
Häufige Fragen zum Verkauf vermieteter Immobilien
Kann ich meine vermietete Immobilie verkaufen, ohne den Mieter zu fragen?
Was bedeutet „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB)?
Was ist die Kündigungssperrfrist beim Verkauf einer vermieteten Wohnung?
Ist eine vermietete Immobilie weniger wert als eine bezugsfreie?
Kauft TR Immobilien auch Immobilien mit laufenden Mietverträgen?
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