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10.000 € pro Empfehlung

Wer uns einen Hausverkauf vermittelt,
verdient 10.000 €.

Sie kennen jemanden im Kreis Lippe, der eine Immobilie verkaufen möchte? Empfehlen Sie uns – und nach erfolgreichem Notartermin erhalten Sie 10.000 € Tippgeberprovision. Einfach. Transparent. Zuverlässig.

So funktioniert es

In 3 Schritten zur Provision

01

Empfehlung geben

Sie melden uns einen verkaufsbereiten Immobilieneigentümer im Kreis Lippe – über das Formular, per E-Mail oder Telefon. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 24 Stunden.

02

Wir übernehmen

TR Immobilien kontaktiert den Eigentümer (mit oder ohne Ihre Nennung – ganz wie Sie es wünschen), bewertet die Immobilie kostenlos und macht ein verbindliches Kaufangebot.

03

10.000 € erhalten

Nach erfolgreichem Notartermin und Kaufpreiseingang überweisen wir innerhalb von 14 Tagen Ihre Tippgeberprovision von 10.000 € (gegen Rechnung).

Wer typischerweise empfiehlt

Sie kennen die Eigentümer.
Wir den fairen Preis.

Diese Berufsgruppen und Personen haben am häufigsten Kontakt zu Eigentümern, die eine Immobilie zügig verkaufen möchten:

Erbrechts- & Familienrechts-Anwälte

Mandate aus Erbschaft, Scheidung, Insolvenz

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Nachfolgeregelungen, Schenkungen, Verkäufe aus Steuergründen

Bestatter & Pflegedienste

Hinterbliebene mit Immobilienfragen

Hausverwaltungen

Eigentümer, die sich von Verwaltungsobjekten trennen wollen

Nachbarn, Freunde, Verwandte

Privatkontakte mit konkretem Verkaufsinteresse

Handwerker & Energieberater

Eigentümer, die vor großen Sanierungen verkaufen wollen

Regeln & Konditionen

Klare Regeln. Keine Überraschungen.

10.000 € pro erfolgreich vermittelten Ankauf

Standardprovision bei Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Doppelhaushälften. Bei Mehrfamilienhäusern und Portfolio-Verkäufen verhandeln wir die Höhe individuell.

Auszahlung in 14 Tagen nach Notartermin

Nach erfolgtem Notartermin und Eingang des Kaufpreises bei TR Immobilien überweisen wir Ihre Provision per SEPA. Vorab erstellen Sie eine kurze Rechnung an info@tr-immobilien.com.

Empfehlung vorab schriftlich erfassen

Damit wir Ihre Empfehlung eindeutig zuordnen können, geben Sie uns die Daten vorab über das Formular oder per E-Mail durch. Spätere „Das war ich!"-Reklamationen ohne vorab erfasste Empfehlung können wir nicht berücksichtigen.

Vertrauliche Behandlung

Auf Wunsch erfährt der Eigentümer nicht, wer ihn empfohlen hat. Wir treten dann eigenständig in Kontakt.

Berufsrechtliche Besonderheiten

Notare dürfen aufgrund ihrer Neutralitätspflicht keine Provision annehmen. Für Anwälte gilt § 49b BRAO – wir bieten daher alternativ eine Spende an eine gemeinnützige Organisation oder eine Partner-Logoplatzierung an.

Steuerliche Behandlung

Die Tippgeberprovision ist eine Vermittlungseinnahme und vom Empfänger selbst zu versteuern. Bei Unternehmen mit Rechnung zzgl. ggf. anfallender USt.

Empfehlung jetzt abgeben

Ihre Empfehlung,
unsere 10.000 €.

Alle Felder mit * sind Pflicht. Wir bestätigen Ihren Hinweis innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.

Ihre Daten (Tippgeber)

Die Immobilie

Der Eigentümer

Mit dem Absenden bestätigen Sie unsere Datenschutzhinweise.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Wie hoch ist die Tippgeberprovision von TR Immobilien?
Pro erfolgreich vermittelten Immobilienankauf zahlen wir 10000 € Tippgeberprovision. Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Notartermin und Kaufpreiseingang. Bei besonders hochwertigen Objekten (Mehrfamilienhäuser, Portfolio-Verkäufe) verhandeln wir die Höhe individuell.
Wer kann Tippgeber werden?
Jede Privatperson und jedes Unternehmen, das einen verkaufsbereiten Immobilieneigentümer im Kreis Lippe an uns vermittelt. Besonders willkommen sind Empfehlungen von Erbrechts- und Familienrechts-Kanzleien, Notaren, Bestattern, Hausverwaltungen, Banken, Steuerberatern, Handwerkern und Pflegediensten.
Wann wird die Tippgeberprovision ausgezahlt?
Innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreichem Notartermin und Eingang des Kaufpreises bei TR Immobilien. Die Auszahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf Ihr Konto, eine Rechnung wird von Ihnen erstellt und an info@tr-immobilien.com gesendet.
Was muss ich tun, damit eine Empfehlung als Tippgeber-Hinweis gewertet wird?
Geben Sie uns vorab über das Formular oder telefonisch (05234 8797971) die Adresse der Immobilie sowie den Namen und Kontakt des Eigentümers durch. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail und führen die Empfehlung in unserem System. Nur so ist die Provision später eindeutig nachvollziehbar.
Gilt das Tippgeber-Programm auch für Anwälte und Notare?
Für Notare gilt die strenge berufsrechtliche Neutralitätspflicht – sie dürfen keine Provisionen entgegennehmen. Für Anwälte ist § 49b BRAO zu beachten; eine Tippgeberzahlung an Anwälte ist nur eingeschränkt zulässig. Wir bieten daher alternativ eine Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl oder eine Logo-/Linkplatzierung als Partner.
Werden Empfehlungen vertraulich behandelt?
Ja. Wir behandeln Ihre Empfehlung diskret. Der Eigentümer erfährt nur dann von Ihrer Empfehlung, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Datenschutz nach DSGVO ist selbstverständlich.

Lieber persönlich besprechen?

Rufen Sie uns direkt an – wir nehmen Ihre Empfehlung gerne telefonisch entgegen.

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