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Erbpacht-Immobilie
verkaufen – Was Sie wissen müssen

Erbpacht ist ein komplexes Thema – aber kein Hindernis für einen Verkauf. Wir erklären alle wichtigen Aspekte und kaufen auch Erbpacht-Objekte direkt.

Was ist Erbpacht (Erbbaurecht)?

Bei der Erbpacht (rechtlich: Erbbaurecht) gehört das Grundstück einem anderen Eigentümer als das darauf errichtete Gebäude. Sie als Eigentümer des Gebäudes zahlen für das Nutzungsrecht des Grundstücks einen jährlichen Erbpachtzins.

Erbpachtverträge laufen typischerweise 60–99 Jahre. Häufige Erbbaurechtsgeber sind Kirchen (Evangelische/Katholische Kirche), Kommunen und Stiftungen. Im Kreis Lippe sind viele Objekte aus den 1950er–1980er Jahren auf Kirchengrundstücken errichtet.

Typische Eckdaten

Laufzeit60–99 Jahre
Erbpachtzins3–5 % des Grundstückswerts p.a.
AnpassungAlle 3–5 Jahre (Indexierung)
VorkaufsrechtMeist ja – im Vertrag prüfen
RückfallNach Ablauf mit Entschädigung

Wir kaufen Erbpacht wenn...

Restlaufzeit ≥ 30 Jahre
Erbpachtzins marktüblich (< 5 %)
Keine ungewöhnlichen Sonderklauseln
Objekt in unserem Einzugsgebiet (Kreis Lippe)

Ablauf beim Verkauf einer Erbpacht-Immobilie

01

Erbbaurechtsvertrag prüfen

Lesen Sie Ihren Erbbaurechtsvertrag sorgfältig. Achten Sie auf Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers, Zustimmungsrechte und Sonderklauseln beim Verkauf.

02

Erbbaurechtsgeber informieren

In den meisten Verträgen müssen Sie dem Grundstückseigentümer den geplanten Verkauf mitteilen. Das Vorkaufsrecht muss innerhalb einer Frist (meist 2 Monate) ausgeübt werden.

03

Realistischen Preis ermitteln

Ein Erbpacht-Objekt wird aufgrund der laufenden Belastung und der begrenzten Restlaufzeit mit einem Abschlag bewertet. Dieser variiert je nach Restlaufzeit und Höhe des Erbpachtzinses.

04

Kaufvertrag mit Sonderklauseln

Der Notarvertrag muss das Erbbaurecht explizit ausweisen und alle Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsinhabers übertragen. Achten Sie auf vollständige Vertragsübernahme.

Achtung: Ablauf des Erbbaurechts

Läuft das Erbbaurecht in weniger als 30 Jahren aus, ist ein Verkauf am freien Markt schwierig – kaum ein Käufer erhält eine Bankfinanzierung. In diesem Fall ist ein Direktverkauf die pragmatischste Lösung.

Verlängerung des Erbbaurechts verhandeln

Bevor Sie verkaufen: Prüfen Sie, ob der Grundstückseigentümer einer Verlängerung zustimmt. Eine längere Restlaufzeit erhöht den Verkaufswert erheblich – oft um 20–40 %.

Häufige Fragen zur Erbpacht

Darf ich mein Haus auf einem Erbpachtgrundstück verkaufen?
Ja. Als Eigentümer des Gebäudes (Erbbaurecht) dürfen Sie Ihre Immobilie verkaufen. Der Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) hat jedoch in der Regel ein Vorkaufsrecht und muss dem Verkauf in bestimmten Fällen zustimmen. Dies ist im Erbbaurechtsvertrag geregelt.
Wie beeinflusst der Erbpachtzins den Verkaufspreis?
Ein laufender Erbpachtzins reduziert den erzielbaren Verkaufspreis. Käufer berücksichtigen die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts und den jährlichen Erbpachtzins bei ihrer Kalkulation. Üblich ist ein Abschlag von 15–30 % gegenüber einem Objekt mit eigenem Grundstück.
Was passiert, wenn das Erbbaurecht ausläuft?
Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück. Dieser muss in der Regel eine Entschädigung zahlen (mindestens 2/3 des Verkehrswertes). Eine Verlängerung des Erbbaurechts ist möglich und wird häufig vereinbart.
Kauft TR Immobilien auch Erbpacht-Objekte?
Ja. Wir kaufen auch Immobilien auf Erbpachtgrundstücken – vorausgesetzt, die Restlaufzeit des Erbbaurechts beträgt mindestens 30 Jahre. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Erbpacht-Objekt verkaufen?
Wir machen ein Angebot.

Auch bei Erbpacht: verbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, kein Makler, keine Gebühren.

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